Auch nach einer fachgerechten Ölspurbeseitigung kann die betroffene Stelle auf der Fahrbahn optisch sichtbar bleiben. Das bedeutet jedoch nicht automatisch, dass sich noch Öl auf der Oberfläche befindet oder weiterhin eine Gefahr besteht.

Dauerhafte Veränderung des Straßenbelags

Besonders bei Asphalt kann Öl tief in die Oberfläche eindringen. Da Asphalt bzw. Bitumen selbst ölhaltige Bestandteile enthält, verändert ausgelaufenes Öl häufig dauerhaft die Struktur und Farbe des Belags. Dadurch bleiben dunklere Bereiche oder sogenannte „Schatten“ sichtbar – selbst nach einer gründlichen Reinigung.

Gereinigte Fläche wirkt anders als die Umgebung

Bei der professionellen Reinigung werden neben dem Öl auch Schmutz, Reifenabrieb und andere Ablagerungen entfernt. Dadurch kann die behandelte Stelle heller oder dunkler erscheinen als die umliegende Fahrbahn. Dieser optische Unterschied ist technisch normal.

Unterschiedliches Trocknungsverhalten

Nach der Nassreinigung trocknen gereinigte Flächen häufig anders als die umliegende Oberfläche. Dadurch können sich vorübergehend sichtbare Bereiche oder Farbunterschiede ergeben, die insbesondere bei feuchter Witterung auffallen.

Alte oder stark eingedrungene Ölspuren

Je länger sich Öl auf der Fahrbahn befand oder je wärmer der Asphalt war, desto tiefer kann das Öl in den Belag eindringen. In solchen Fällen kann die optische Veränderung auch nach der Reinigung dauerhaft sichtbar bleiben.

Wichtig zu wissen

Die professionelle Ölspurbeseitigung dient in erster Linie dazu,

  • die Verkehrssicherheit wiederherzustellen,
  • die Rutschgefahr zu beseitigen,
  • und Umweltschäden zu minimieren.

Eine optisch vollständig unsichtbare Stelle lässt sich bei vielen Straßenbelägen technisch nicht immer erreichen.

Tensidbasierte Reiniger (häufig als „Bio-Reiniger“ vermarktet, z. B. Bioversal) wirken, indem sie Öl lösen und emulgieren. Genau genommen handelt es sich dabei nicht um eine Beseitigung, sondern um eine Behandlung der Verunreinigung: Das Öl wird verteilt, jedoch nicht vollständig aus der Asphaltstruktur entfernt.

Verkehrssicherheit

Als alleinige Maßnahme sind solche Verfahren ungeeignet. Rückstände können die Griffigkeit – insbesondere bei Nässe – deutlich reduzieren. Eine optisch saubere Fläche ist daher nicht automatisch verkehrssicher.

Umweltschutz

Durch die Emulgierung können Schadstoffe mobilisiert und in Boden, Kanalisation oder Gewässer verlagert werden. Ohne vollständige Aufnahme wird die Verunreinigung nicht beseitigt, sondern lediglich verschoben.

Haftungsrisiken

Da weder eine vollständige Schadstoffentfernung noch die Wiederherstellung der ursprünglichen Griffigkeit sichergestellt ist, kann der alleinige Einsatz solcher Verfahren Haftungsrisiken bergen. Insbesondere dann, wenn Verkehrsflächen nach der Behandlung wieder freigegeben werden, obwohl die tatsächliche Verkehrssicherheit nicht gewährleistet ist.

Geeignete Anwendung

Der Einsatz kann in Ausnahmefällen sinnvoll sein, etwa bei sehr kleinen Mengen außerhalb von Verkehrsflächen oder wenn eine mechanische Reinigung unverhältnismäßig ist. Auch als unterstützende Vorbehandlung in Kombination mit Aufnahmeverfahren ist ein Einsatz denkbar.

Fazit

Für eine nachhaltige und verkehrssichere Ölspurbeseitigung sind Verfahren erforderlich, die Schadstoffe vollständig aufnehmen und den Reibwert nachweislich wiederherstellen. Tensidbasierte Reiniger allein erfüllen diese Anforderungen nicht.

Wenn Sie eine Ölspur oder eine andere gefährliche Verunreinigung auf der Fahrbahn entdecken, sind Sie nicht selbst für die Beseitigung verantwortlich. Zuständig ist in diesem Fall der sogenannte Straßenbaulastträger.

Wer ist der Straßenbaulastträger?

Je nach Straßenart kann dies eine unterschiedliche Stelle sein:

  • bei Autobahnen: die Autobahn GmbH des Bundes
  • bei Bundes- und Landesstraßen: zuständige Landesbetriebe
  • bei Kreisstraßen: der jeweilige Landkreis
  • bei innerörtlichen Straßen: die Kommune oder Stadt

Wichtig: Sie müssen nicht selbst herausfinden, wer konkret zuständig ist.

Wen sollte ich informieren?

In solchen Fällen können Sie einfach:

  • den Notruf 112 (Feuerwehr / Rettungsdienst) oder
  • die Polizei unter 110

kontaktieren. Die Leitstellen übernehmen die weitere Koordination und veranlassen alle notwendigen Maßnahmen.

Was kann ich vor Ort tun?

Wenn eine akute Rutschgefahr besteht und es die Situation gefahrlos zulässt, können Sie zur Gefahrenabwehr beitragen:

  • Fahrzeug gut sichtbar mit Warnblinker abstellen
  • Warndreieck aufstellen
  • andere Verkehrsteilnehmer auf die Gefahr aufmerksam machen

Bleiben Sie dabei stets auf Ihre eigene Sicherheit bedacht und bringen Sie sich nicht in Gefahr.

Entstehen mir als Melder Kosten?

Nein. Wenn Sie eine Ölspur melden oder auf eine Gefahrenstelle hinweisen, entstehen Ihnen keine Kosten.

Warum ist schnelles Handeln wichtig?

Ölspuren können innerhalb kürzester Zeit zu schweren Unfällen führen – insbesondere für Motorrad- und Fahrradfahrer. Durch Ihr umsichtiges Handeln und eine schnelle Meldung können Sie aktiv zur Vermeidung von Unfällen beitragen und im Ernstfall sogar Menschenleben retten.

Fazit

Wenn Sie eine Ölspur entdecken: Melden statt selbst handeln. Über Notruf oder Polizei wird die Situation professionell koordiniert – und Sie leisten einen wichtigen Beitrag zur Verkehrssicherheit, ganz ohne eigenes Kostenrisiko.

Ja. Als Verursacher einer Ölspur sind Sie gesetzlich verpflichtet, die Verunreinigung fachgerecht beseitigen zu lassen. Diese Aufgabe müssen Sie jedoch selbstverständlich nicht selbst übernehmen – insbesondere, da hierfür in der Regel weder die notwendige Ausrüstung noch das erforderliche Fachwissen vorhanden ist.

Die METRAS übernimmt diese Arbeiten gerne schnell, fachgerecht und entsprechend den geltenden Vorschriften.

Wer trägt die Kosten der Ölspurbeseitigung?

Grundsätzlich ist der Verursacher für die Kosten verantwortlich. In den meisten Fällen werden diese jedoch durch die Kfz-Haftpflichtversicherung übernommen.

Wir empfehlen daher insbesondere Privatpersonen, die Beauftragung vorab kurz mit der eigenen Versicherung abzustimmen, um eine reibungslose Abwicklung sicherzustellen.

Warum sollte man nicht selbst tätig werden?

Alle Beteiligten sind zur Schadensminderung verpflichtet. Das bedeutet jedoch nicht, dass man eigenständig ungeeignete Maßnahmen ergreifen sollte.

  • Hausmittel wie Sand, Sägespäne oder Katzenstreu sind nicht fachgerecht
  • die Verschmutzung wird häufig nur verteilt statt entfernt
  • es besteht weiterhin Unfallgefahr
  • Umweltschäden können verstärkt werden

Eine unsachgemäße Behandlung kann im schlimmsten Fall sogar zu höheren Folgekosten führen.

Was bedeutet das für Sie als Verursacher?

  • Sie können die METRAS direkt beauftragen
  • Sie erfüllen damit Ihre gesetzliche Verpflichtung
  • die Abwicklung erfolgt in der Regel über Ihre Versicherung
  • Sie vermeiden Risiken durch unsachgemäße Eigenmaßnahmen

Fazit

Als Verursacher einer Ölspur sollten Sie schnell handeln und auf einen Fachbetrieb setzen. Mit der direkten Beauftragung der METRAS sind Sie auf der sicheren Seite – fachlich, rechtlich und in der Abstimmung mit Ihrer Versicherung.

Ja. Auch ausgelaufene Kühlflüssigkeiten müssen fachgerecht von der Fahrbahn entfernt werden. Sie stellen – ähnlich wie Öl oder Kraftstoffe – eine Gefahr für Verkehrsteilnehmer und Umwelt dar.

Warum sind Kühlflüssigkeiten problematisch?

Kühlmittel (z. B. Glykol-Wasser-Gemische) wirken auf der Fahrbahn rutschfördernd und können insbesondere für Zweiradfahrer ein erhebliches Unfallrisiko darstellen.

  • verminderte Haftung zwischen Reifen und Fahrbahn
  • erhöhtes Unfallrisiko, insbesondere bei Nässe
  • Gefahr für Motorrad- und Fahrradfahrer

Zusätzlich sind viele Kühlflüssigkeiten in eine Wassergefährdungsklasse (WGK) eingestuft. Das bedeutet, dass sie – je nach Zusammensetzung – wassergefährdend sein können und nicht unkontrolliert in die Kanalisation, in den Boden oder in Gewässer gelangen dürfen.

Unterscheidet sich die Reinigung von Ölspuren?

Ja, in der Praxis gibt es Unterschiede. Kühlflüssigkeiten sind in der Regel wasserlöslich und verhalten sich anders als mineralische Öle. Dennoch ist eine einfache Verdünnung oder „Wegspülen“ nicht zulässig – insbesondere aufgrund ihrer Einstufung in Wassergefährdungsklassen.

Entscheidend ist auch hier eine fachgerechte Reinigung mit geeigneter Technik, bei der die Verunreinigung aufgenommen und nicht lediglich verteilt wird.

Wie erfolgt die fachgerechte Beseitigung?

Die Reinigung erfolgt – je nach Situation – mit geeigneten maschinellen Verfahren. Dabei wird sichergestellt, dass:

  • die Fahrbahn gründlich gereinigt wird
  • keine Rückstände verbleiben
  • wassergefährdende Stoffe vollständig aufgenommen werden
  • kein Eintrag in Boden, Kanalisation oder Gewässer erfolgt
  • eine sichere Befahrbarkeit wiederhergestellt ist

Was bedeutet das für unsere Auftraggeber?

Auch bei vermeintlich „harmlosen“ Flüssigkeiten wie Kühlmittel ist eine professionelle Reinigung erforderlich. Die Einstufung in Wassergefährdungsklassen macht deutlich, dass hier Umweltschutz und Verkehrssicherheit gleichermaßen berücksichtigt werden müssen.

Fazit

Kühlflüssigkeiten sind nicht zu unterschätzen: Sie müssen – ähnlich wie Ölspuren – fachgerecht entfernt werden. Unsere Verfahren stellen sicher, dass die betroffene Fläche schnell, sicher und unter Berücksichtigung der wasserrechtlichen Anforderungen gereinigt wird.

Die METRAS erbringt ihre Leistungen mit eigenen Niederlassungen vorrangig in Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen sowie angrenzenden Bundesländern.

Was gilt für Einsätze außerhalb unseres Kerngebietes?

Auch außerhalb unseres direkten Einsatzgebietes unterstützen wir unsere Auftraggeber gerne. Dabei setzen wir bewusst auf eine partnerschaftliche Zusammenarbeit mit regional ansässigen Fachunternehmen.

Durch unsere langjährigen Geschäftsbeziehungen, unsere Vernetzung innerhalb der Branche sowie unsere Mitgliedschaften in entsprechenden Verbänden können wir in vielen Fällen geeignete, qualifizierte Partner vermitteln.

Warum arbeiten wir mit regionalen Partnern?

Lokale Unternehmen verfügen über entscheidende Vorteile: Sie kennen die örtlichen Gegebenheiten, sind schnell vor Ort und können Einsätze effizient durchführen. Diese regionale Stärke möchten wir gezielt nutzen und unterstützen.

  • Stärkung regionaler Strukturen und Fachbetriebe
  • kurze Anfahrtswege und schnelle Reaktionszeiten
  • orts- und situationskundige Einsatzabwicklung
  • gleichbleibend hohe Qualitätsstandards durch bewährte Partner

Was bedeutet das für unsere Auftraggeber?

Sie erhalten auch außerhalb unseres Kerngebietes eine zuverlässige und fachgerechte Lösung – entweder durch unsere eigenen Teams oder durch sorgfältig ausgewählte Partnerunternehmen.

Fazit

Unser Fokus liegt auf einer starken regionalen Präsenz. Gleichzeitig ermöglichen wir durch partnerschaftliche Zusammenarbeit mit lokalen Unternehmen eine flexible und qualitativ hochwertige Unterstützung auch überregional – ohne dabei auf eigene Expansion abzuzielen.

Die Kosten für eine Ölspurbeseitigung lassen sich nicht pauschal festlegen, da sie von verschiedenen Faktoren abhängen. Jede Einsatzstelle ist individuell zu bewerten und wird entsprechend kalkuliert.

Welche Faktoren beeinflussen die Kosten?

Die Abrechnung unserer Leistungen richtet sich insbesondere nach folgenden Kriterien:

  • Art und Umfang der Verunreinigung
  • Länge und Größe der betroffenen Fläche
  • Einsatzdauer und eingesetzte Technik
  • Anzahl der eingesetzten Fahrzeuge und Mitarbeiter
  • örtliche Gegebenheiten (z. B. innerstädtisch, Autobahn, schwer zugängliche Bereiche)

Gibt es feste Preise oder Rahmenverträge?

In vielen Fällen erfolgt die Abrechnung auf Basis von bestehenden Rahmenverträgen mit Straßenbaulastträgern. Diese Verträge definieren klare Preisstrukturen und sorgen für Transparenz und Vergleichbarkeit.

Wie sind die Preise branchenweit einzuordnen?

Innerhalb der Branche wird regelmäßig eine Preis- und Strukturumfrage der IGV durchgeführt.

Diese Erhebung dient als wichtiger Orientierungswert für marktübliche Preise. Unsere Abrechnung liegt dabei stets unterhalb des sogenannten Meridians, also unter dem durchschnittlichen Marktniveau.

Was bedeutet das für unsere Auftraggeber?

  • faire und marktgerechte Preisgestaltung
  • hohe Transparenz durch vertragliche Regelungen
  • keine überhöhten oder intransparenten Kosten
  • ein insgesamt sehr gutes Preis-Leistungs-Verhältnis

Fazit

Die Kosten einer Ölspurbeseitigung hängen immer vom konkreten Einsatz ab. Durch unsere Einbindung in Rahmenverträge und unsere Positionierung unterhalb des Branchendurchschnitts kann die METRAS jedoch klar als preisgünstiger und verlässlicher Dienstleister bezeichnet werden.

Die Anrückzeit ist ein entscheidender Faktor bei der Ölspurbeseitigung und Verkehrsflächenreinigung. Sie hängt von verschiedenen Rahmenbedingungen ab, die im Einsatzfall individuell berücksichtigt werden müssen.

Welche Faktoren beeinflussen die Anrückzeit?

Die tatsächliche Eintreffzeit unserer Einsatzfahrzeuge wird unter anderem durch folgende Aspekte bestimmt:

  • Verfügbarkeit von geeigneten Fahrzeug- und Fahrerkombinationen
  • Entfernung zwischen Einsatzort und zuständigem Standort
  • Erreichbarkeit der Einsatzstelle (z. B. Innenstadt, Autobahn, Baustellenbereiche)
  • aktuelles Verkehrsgeschehen und Witterungsbedingungen
  • Parallel laufende Einsätze

Welche Anrückzeiten sind vertraglich geregelt?

Aufgrund der Vielzahl an Rahmenverträgen, innerhalb derer unsere Leistungen erbracht werden, bestehen unterschiedliche vertragliche Vorgaben. Je nach Auftraggeber sind wir zu Anrückzeiten von bis zu 120 Minuten verpflichtet.

Wie schnell sind wir in der Praxis vor Ort?

Unsere Niederlassungen sowie die Disposition sind so organisiert, dass wir in der Regel eine Anrückzeit von 60 Minuten nicht überschreiten.

Durch eine strategische Standortverteilung und einen leistungsfähigen Maschinenpark stellen wir sicher, dass wir auch bei hoher Auslastung schnell reagieren können.

Was bedeutet das für unsere Auftraggeber?

  • transparente und realistische Zeitangaben
  • vertraglich geregelte Reaktionszeiten
  • hohe Einsatzgeschwindigkeit im Regelfall
  • verlässliche Planungssicherheit

Fazit

Auch wenn die Anrückzeit von verschiedenen äußeren Faktoren beeinflusst wird, ist unsere Organisation darauf ausgelegt, Einsätze schnell und effizient umzusetzen. In den meisten Fällen erreichen wir den Einsatzort innerhalb von etwa 60 Minuten – und erfüllen gleichzeitig alle vertraglichen Anforderungen.

Unsere Dienstleistungen stehen 24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche an allen Standorten zur Verfügung. Sowohl unsere lokalen Rufnummern als auch unser Freecall 0800 30 30 338 sind rund um die Uhr erreichbar.

Wie schnell erfolgt die Auftragsannahme?

Die Annahme und Weiterleitung von Aufträgen erfolgt in Echtzeit. Nach Eingang des Anrufs wird der Einsatz unmittelbar disponiert und an das zuständige Einsatzteam übermittelt.

Wie schnell sind wir vor Ort?

Die konkrete Anrückzeit richtet sich nach der Entfernung zum Einsatzort sowie der aktuellen Inanspruchnahme unserer Leistungen. Unser Anspruch ist es, innerhalb von ca. 60 Minuten am Einsatzort einzutreffen und mit den Arbeiten zu beginnen.

Diese Richtlinie gilt einheitlich über den gesamten Zeitraum – es wird nicht zwischen Tag, Nacht, Werktagen, Wochenenden oder Feiertagen unterschieden.

Wer nimmt die Anrufe entgegen?

Während der regulären Tageszeiten erfolgt die Annahme direkt über unsere Disposition. Ab ca. 19:30 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen werden eingehende Anrufe durch ein externes Callcenter entgegengenommen.

Alle Meldungen werden dabei strukturiert erfasst und unverzüglich an unsere Einsatzleitung weitergeleitet, sodass keine Zeit verloren geht.

Was bedeutet das für unsere Auftraggeber?

  • durchgängige Erreichbarkeit ohne zeitliche Einschränkung
  • klare, transparente Reaktionsrichtlinien
  • schnelle Einsatzdisposition
  • verlässliche Einsatzbereitschaft auch nachts und an Feiertagen

Fazit

Unsere 24/7-Organisation stellt sicher, dass Ölspuren und Verkehrsflächenverunreinigungen jederzeit professionell und ohne zeitliche Unterschiede bearbeitet werden – schnell, strukturiert und zuverlässig.

Die METRAS verfügt über 18 Spezialfahrzeuge zur Ölspurbeseitigung und Verkehrsflächenreinigung. Unser Maschinenpark ist bewusst vielseitig aufgestellt, um unterschiedlichste Einsatzszenarien fachgerecht, effizient und umweltschonend abdecken zu können.

Warum setzen wir auf verschiedene Hersteller?

Wir haben uns bewusst für Fahrzeuge unterschiedlicher Hersteller entschieden, da jedes System fahrzeugspezifische Vorteile bietet. Je nach Schadenslage, Verschmutzungsart, Flächengröße oder örtlichen Gegebenheiten ergeben sich unterschiedliche technische Anforderungen.

  • unterschiedliche Pump- und Absaugleistungen
  • verschiedene Wasserdruck- und Reinigungssysteme
  • flexible Einsatzmöglichkeiten in engen Innenstadtbereichen oder auf Autobahnen
  • optimale Anpassung an kleine punktuelle Ölspuren ebenso wie an großflächige Verunreinigungen

Welche Vorteile bietet unser Maschinenpark für Auftraggeber?

Durch die Größe und Vielfalt unseres Fuhrparks gewährleisten wir:

  • hohe Einsatzverfügbarkeit – auch bei parallelen Schadenslagen
  • schnelle Reaktionszeiten durch regionale Disposition
  • technisch passende Lösung für jede Einsatzanforderung
  • Redundanz und Ausfallsicherheit bei Wartung oder Reparatur einzelner Fahrzeuge

Wie profitieren Kommunen, Feuerwehren und Versicherungen?

Unsere Auftraggeber profitieren von einer professionellen, skalierbaren Einsatzstruktur. Ob punktuelle Ölspur nach Verkehrsunfall oder großflächige Kraftstoffverunreinigung – wir stellen sicher, dass stets das technisch geeignete Fahrzeug eingesetzt wird.

Fazit

Mit 18 spezialisierten Einsatzfahrzeugen und einer strategisch durchdachten Herstellerstruktur ist die METRAS optimal auf unterschiedlichste Anforderungen in der Ölspurbeseitigung und Verkehrsflächenreinigung vorbereitet.

Ja. Unsere Leistungen zur maschinellen Beseitigung von Ölspuren entsprechen den Vorgaben des DWA-Merkblatts M 715.

Was regelt das DWA-Merkblatt M 715?

Das DWA-Merkblatt M 715 beschreibt die fachgerechte Vorgehensweise bei der Beseitigung von Öl- und Kraftstoffverunreinigungen auf Verkehrsflächen. Ziel ist es, Gefahren zu reduzieren, Umweltschäden zu vermeiden und den Eintrag von Schadstoffen in Boden und Gewässer zu minimieren.

  • Minimierung von Gefahren für Verkehrsteilnehmer
  • Vermeidung von Umweltschäden
  • Schutz von Boden, Kanalisation und Gewässern
  • Nachvollziehbarkeit und Rechtssicherheit durch geeignete Dokumentation

Das Merkblatt benennt außerdem Anforderungen an geeignete Reinigungsverfahren, technische Ausstattung, die Aufnahme der Schadstoffe sowie deren fachgerechte Entsorgung.

Wie setzen wir die Vorgaben konkret um?

Wir setzen zertifizierte Reinigungsmaschinen ein und arbeiten mit einem maschinellen Verfahren, bei dem die Verunreinigungen zuverlässig gelöst, aufgenommen und einer ordnungsgemäßen Entsorgung zugeführt werden. Dabei achten wir insbesondere auf:

  • fachgerechtes, maschinelles Reinigungsverfahren nach Stand der Technik
  • vollständige Aufnahme von Öl, Bindemittelresten und Reinigungsflotte
  • umweltgerechte Behandlung und Entsorgung der aufgenommenen Stoffe
  • Dokumentation der Maßnahme (z. B. Ort, Zeitpunkt, Art und Umfang der Reinigung)

Warum ist die Einhaltung des DWA-M 715 wichtig?

Für Kommunen, Straßenbaulastträger, Feuerwehren, Polizei und Versicherungen ist die Einhaltung des DWA-Merkblatts eine wichtige Grundlage. Sie stellt sicher, dass die Ölspurbeseitigung nach dem Stand der Technik durchgeführt wird und unterstützt die rechtssichere Beauftragung und Nachweisführung.

Fazit

Unsere maschinelle Ölspurbeseitigung erfolgt fachgerecht, umweltschonend und entsprechend den Vorgaben des DWA-Merkblatts M 715. Wenn Sie Fragen zu Verfahren, Dokumentation oder technischen Details haben, sprechen Sie uns gerne an.

Ja, die METRAS ist Mitglied in der Gütegemeinschaft Verkehrsflächenreinigung und Unfallstellsanierung e.V. (GGVU). Die Güte-Gemeinschaft Verkehrsflächenreinigung und Unfallstellensanierung hat über 100 Mitglieder und vertritt damit einen besonders hohen Teil professioneller Reinigungsunternehmen und Hersteller von Reinigungsmaschinen in Deutschland.

Ja, die METRAS ist Mitglied in der Interessengemeinschaft Verkehrsflächenreinigung e.V. (IGV). Zweck des Vereins ist die Förderung des Gewerbes und die Wahrnehmung der Interessen von Firmen und Personen, die im Bereich Verkehrsflächenreinigung, insbesondere der maschinellen Ölspurbeseitigung sowie der Unfallstellensanierung tätig sind. Das schließt die konkreten wirtschaftlichen und sozialen Belange der anbietenden Dienstleister ebenso ein, wie die Pflege ihrer Beziehungen zu den im Branchenumfeld aktiven Organisationen oder Interessenvertretern.